Corona VO gültig ab 23.02.2022

Liebe Mitglieder, liebe Kinder, liebe Sportler,

mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten heute, Mittwoch 23. Februar 2022, in Kraft.

Des Weiteren wurde die Corona-Verordnung Sport zum 23. Februar 2022 geändert.

Wir befinden uns seit heute in der Warnstufe.

Damit verbunden gibt es für den Sportbereich folgende Erleichterungen:

  • Beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen sowie bei Sportveranstaltungen gilt die 3G-Zutrittsregelung.

(Schüler*innen unter 18 Jahren benötigen weiterhin keinen Nachweis solange sie an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen) 

Wir wünschen Allen weiterhin viel Spaß beim sporteln.

 

Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung dieser Seite stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen