aktuelle Information zum Sportbetrieb
Für den Sport gelten seit 27. November folgende Regelungen in der aktuellen Alarmstufe II:
- In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel (nur noch Geimpfte und Genesene)
- Im Freien gilt die 2G-Regel (nur noch Geimpfte und Genesene)
- Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Nicht-immunisierte SchülerInnen erhalten gegen Vorlage ihres Schülernachweise bzw. eines geeigneten Dokuments Zugang.
Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne bei uns melden.
Bleiben Sie bitte alle gesund!