Neue Corona-Verordnung zum 28. Januar 2022

Die Corona-Beschränkungen wurden erneut angepasst und die zuletzt außer Kraft gesetzte Stufenregelung wieder aktiviert. Wir befinden uns damit in Baden-Württemberg nun wieder in der Alarmstufe (I).

Für den Sportbetrieb in der Halle bedeutet das zumindest eine geringfügige Lockerung: es gilt wieder nur 2G und nicht mehr 2G+.

Das heißt also, dass zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenen-Status kein Test- oder Booster-Nachweis mehr erforderlich ist.

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