Sieg wird dem TVN II aberkannt
Eine bittere Pille für den TVN in der Bezirksoberliga. Weil die Neuhäuser einen B-Jugend-Keeper einsetzen, legt der Gegner Protest ein. Mit Erfolg. Trotzdem bleibt man Ligaprimus.
Es war eigentlich ein gutes Spiel des TV Neuhausen II, das man am Samstagabend gegen die SG Ober-/Unterhausen zeigt. Zur Halbzeitpause hatten die Neuhäuser einen kleinen Rückstand von zwei Toren – ein 16:18 prangte auf der Anzeigetafel. Nach dem Seitenwechsel dauerte es dann eine ganze Weile, ehe der TV Neuhausen II zumindest den Ausgleich herstellen konnte. Beim 22:22 (45.) durch Luca Schur war es soweit. Am Ende sorgte ein Zwischenspurt für die Entscheidung. 31:27 hatte der TVN II gewonnen gegen die SG Ober-/ Unterhausen II.
Doch in den Folgetagen drohte nicht nur Ungemach, sondern brach auch über den TV Neuhausen herein. Die Gäste hatten Protest gegen die Spielwertung eingelegt. Der Hintergrund: Im Gehäuse des TV Neuhausen II hatte Patrick Kuster sein Debüt bei den Aktiven gefeiert, seine Sache als erst 17-jähriger B-Jugendspieler auch überragend gemacht. Allerdings war Kuster nicht spielberechtigt. Obwohl er ein Zweitspielrecht erst kürzlich erteilt bekommen hatte. „Er war aber nur für die B- und A-Jugend spielberechtigt“, klagt Abteilungsleiter Thomas Reusch. Die Begründung des Verbandes: Weil Kuster schon in der A- und der B-Jugend im Einsatz war, habe er sein Doppelspielrecht auf diese Mannschaften eingegrenzt. Folglich liegt ein Verstoß gegen die Spielordnung des Deutschen Handball Bundes vor, weshalb die Partie gegen den TV Neuhausen II gewertet wird – zwar mit 0:0 Toren, aber eben mit 0:2-Punkten. „Dann müssen wir eben am Sonntag gegen Böblingen/Sindelfingen gewinnen“, blickt Reusch schon wieder voraus. Gottlob, bei allem Ärger: Der TVN II ist auch trotz Niederlage am grünen Tisch noch Tabellenführer mit sechs Punkten Abstand zum Verfolger SG Tübingen.
buxx

